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Es wird der Verkehrswert (§ 194 BauGB) der Immobilie gemäß Immobilienwert- ermittlungsverordnung (ImmoWertV) berechnet. Die Immobilie wird von einem Sachverständigen besichtigt, Zustand und Grundstücksbesonderheiten, Baumängel und Schäden werden erfasst und fließen in die Wertermittlung ein. Darüber hinaus werden die bauplanungsrechtliche Situation, das Altlastenkataster, Denkmalschutz, sonstige städtebauliche Vorschriften, bestehende Mietverhältnisse sowie Belastungen des Grundstücks durch Wohnungs-, Wege-, Erbbaurecht oder Nießbrauch geprüft und bewertet. Das Verkehrswertgutachten beinhaltet eine detaillierte Objekt- und Verfahrensbeschreibung mit Fotodokumentation und umfangreichen Anlagen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit der entsprechenden Zusatzqualifikation als Schiedsgutachter erstellen wir Schiedsgutachten auf allen Gebieten der Immobilienbewertung und im Miet- und Erbbaubereich. Sprechen Sie uns hierzu an.
Unser Honorar geben wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt.