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ÖFFENTLICH BESTELLT UND VEREIDIGT

ÖFFENTLICH BESTELLT UND VEREIDIGT

Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung

Klarheit für Ihre wichtigsten Entscheidungen.

Unabhängige Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung von öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen – persönlich, transparent, in München und Oberbayern verwurzelt.

Schenkende

So einfach kommen Sie zu Ihrer Bewertung

Drei Schritte – mehr braucht es nicht. Den Aufwand haben wir, nicht Sie.

01

In einem kostenlosen

Erstgespräch verstehen wir Ihre Situation und klären transparent, welches Gutachten Sie wirklich brauchen.

Wir hören zu.

02

Wir kümmern uns.

Die nötigen Unterlagen beschaffen wir weitgehend für Sie. Beim Ortstermin sehen wir uns Ihre Immobilie persönlich an.

03

Sie haben Gewissheit.

Sie erhalten ein gerichtsfestes Gutachten, welches auch beim Finanzamt vorgelegt werden kann.

Der vereidigte Sachverständige Hubert Rau

Guten Tag,
mein Name ist Hubert U. Rau

Berechnung des Verkehrswerts bei Erbschaft und Schenkung

Immobilienwert für Erbschaftssteuer (öbuv Sachverständiger von Finanzämtern häufig vorausgesetzt)

Wertermittlung für das Finanzamt und Gericht

​​

Erstellung von professionellen, unabhängigen und gerichtsfesten Verkehrswert- und Kurzgutachten für Einfamilienhäuser, Mehr­familienhäuser, Eigentums­wohnungen sowie unbebaute Grundstücke.

Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK München u. Oberbayern).

ÖBUV Logo

Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK München u. Oberbayern).

Meine Vereidigung und Bestellung gewährt Ihnen eine objektive Wertermittlung. Finanzämter setzen im Münchner Raum Wertermittlungen von öbuv-Sachverständigen voraus.

Das müssen Sie bei Erbschaft und Schenkung wissen

Was muss ich bei Immobilien im Erbfall beachten?

Im Erbfall einer Immobilie sollte pro-aktiv gehandelt werden. Denn: Liegt der Bescheid des Finanzamts erst vor, kann zwar Widerspruch eingelegt werden; die Erbschaftsteuer muss aber zunächst in der veranlagten Höhe bezahlt werden. Dann wird kurzfristig ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benötigt. Nur: diese Sachverständigen sind sehr gut ausgelastet und haben kurzfristig keine Zeit; die Uhr läuft also gegen den Erben.

 

Es gilt: Werden Immobilien vererbt, sofort ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Finanzamt in Auftrag geben.

Welche Vorteile bringt mir eine professionelle Immobilienbewertung für das Finanzamt?

Die Objektivität und Kompetenz eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schafft eine hohe Akzeptanz bei Finanzämtern. Häufig akzeptieren Finanzämter nur Bewertungen von dieser Art von Sachverständigen.

Schenkung mit Nießbrauch: Kann das Finanzamt die Schenkungsteuer nachträglich erhöhen, wenn der Nießbrauchberechtigte früh verstirbt?

Ja bei der Standardbewertung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) durch das Finanzamt kann das Finanzamt den Nießbrauchwert nachträglich an die tatsächliche Dauer anpassen. Verstirbt der Nießbrauchberechtigte früher als erwartet, kann das zu einer Korrektur bzw. Nachversteuerung führen.


Wird hingegen VORAB ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG eingereicht, wird der Nießbrauch im Gutachten als wertmindernd im Verkehrswert berücksichtigt – und eine nachträgliche Anpassung wegen Vorversterbens ist nicht vorgesehen. Dadurch entsteht mehr Steuersicherheit.

Nur wenn Sie den genauen Wert Ihrer Immobilie kennen, können Sie anhand der Freibeträge (z.B. für die Schenkungssteuer) den Übergang auf die nächste Generation „mit warmer Hand“ planen. Die Berechnung vorerst fiktiver Nießbrauchrechte erleichtert diese Planung.

Wieso benötige ich eine Immobilienbewertung, wenn ich meine Immobilie an die nächste Generation weitergeben möchte (Schenkungssteuer)?

Kundenstimmen

Der Kontakt mit Herrn Rau war von Anfang an sehr professionell und transparent. Durch die Gutachten konnten wir Immobilienvermögen gezielt und strategisch an unsere Kinder weitergeben. Das Finanzamt erkannte alle Gutachten von Herrn Rau an.

Bettina S.

Kontakfeld
Der vereidigte Sachverständige Hubert Rau

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Rufen Sie uns unter 0157/ 552 553 34 an oder hinterlassen Sie uns Ihre Daten für einen Rückruf:

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